CO2-Minderung und volkswirtschaftliche Aspekte

Die 21 Windkraftanlagen können bis zu 150.000.000 kwh Strom pro Jahr produzieren und laut dem Rechner des Bundesverbandes Windenergie (BWE) kann die CO2-Minderung bis 100.000 to pro Jahr betragen. Bei einem jährlichem Stromverbrauch von 3.500 kwh pro Haushalt wären somit rund 43.000 Haushalte theoretisch mit Strom versorgt. 

Ein modernes E-Auto verbraucht bei einer Jahresleistung von 20.000 km ca. 4.000 kwh. Die o.a. Stromproduktion könnte somit 37.500 E-Fahrzeuge ganzjährig mit Strom versorgen und derzeit Kraftstoff im Wert von mehr 65.000.000 Euro einsparen. Diese theoretischen Ansätze bilden aber nicht die aktuelle Situation ab, da derzeit ein größerer Anteil dieser möglichen Produktion noch nicht vom den bestehenden Stromnetz aufgenommen werden kann.  Mittel- und langfristig wird unsere windreiche Region andere mit Strom, Mobilität und Wärme versorgen und somit ökonomisch sinnvoll die Energiewende mitgestalten. 

Unsere sturmerprobte Küstenregion weiß aber auch um die Notwendigkeit des Klimaschutzes, da auch der jetzige Deichbau für unsere Umwelt und Natur Grenzen hat.

Schallimmissionen

Der Gesetzgeber gibt für die Schallimmissionen über die „Technische Anleitung Lärm“ (TA Lärm) strenge Grenzwerte vor. Für „Dorf- und Mischgebiete“ beträgt der Grenzwert 45 dB(A), für „Allgemeine Wohngebiete 40 dB(A)“ und für „Reine Wohngebiete“ 35 dB(A). Die Einhaltung dieser Grenzwerte wurde im Rahmen der Genehmigungsverfahren gutachterlich nachgewiesen.

Schattenwurf

Auch für den möglichen Schattenwurf gibt es klare Vorgaben für Grenzwerte. Die sogenannte „Astronomisch maximal mögliche Beschattungsdauer“ wird unter der Annahme ermittelt, dass jeden Tag die Sonne von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang scheint. Dabei stehen die Windräder immer quer zum Betrachter und drehen sich. Unter diesen – rein theoretischen Annahmen – darf die maximale Beschattungsdauer an einem Wohngebäude 30 Stunden im Jahr und 30 Minuten am Tag nicht überschreiten. Die Einhaltung der Grenzwerte wird in Windkraftanlagen durch die sogenannten „Schattenwurf-Abschaltautomatik“ sichergestellt. Diese erfasst Sonnenstand, Windrichtung und Sonneneinstrahlung und schaltet die Anlage automatisch ab, falls der Grenzwert überschritten wird. 

Ausgleichmaßnahmen

Der Realisierung unserer Windparks ist immer eine mehrjährige Planungsphase vorgeschaltet gewesen. Dabei werden auch die möglichen Eingriffe in die Umwelt, Natur und Landschaft berücksichtigt bzw. sind diese soweit wie möglich zu minimieren. Der Landkreis Wittmund tritt dabei gegenüber den hiesigen Betreibern von Windparks als Genehmigungsbehörde auf. Mit der erteilten Baugenehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sind für alle Bauwerke Konzepte hinsichtlich der Ausgleichsmaßnahmen, über die gesamte Laufzeit der WEA hinweg, zu erstellen. Die Windpark Abens-Gruppe hat in zwei Bereichen in der Ortschaft Burhafe großflächig mehr als 44 Hektar gepachtet und vorrangig dem Naturschutz  zur Verfügung gestellt.